Sparbuch: Abheben nur noch mit Ausweis
Michael Neumayr | 2. November 2010 | 1 Kommentar
Kategorie: Allgemein
Wer in Österreich Geld vom Sparbuch abheben will braucht dafür ab jetzt einen amtlichen Ausweis. Damit treten die Anti-Geldwäschebestimmungen der Europäischen Union in Kraft. Als amtlicher Ausweis gelten Führerschein, Personalausweis und Reisepass.
Bisher galt die Ausweispflicht nur für Sparbüchern mit einem Guthaben von mehr als 15.000 Euro. Diese Grenze fällt nun mit der letzten Übergangsfrist.
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