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Verfassungsgericht winkt steirische Gemeindereform durch

| 14. Oktober 2014 | Keine Kommentare
Kategorie: Aktuell, Politicks

Foto: VfGH/Achim Bieniek

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seiner ersten Session zur steirischen Gemeindereform sämtliche Einsprüche abgewiesen. »Der von uns gewählte Weg der Gemeindestrukturreform auf Basis eines Leitbildes und unter Einbindung der Bürger wurde vom Verfassungsgerichtshof eindrucksvoll bestätigt«, stellte Landeshauptmann Franz Voves in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit LH-Vize Hermann Schützenhöfer klar. Der VfGH erklärte in einer Aussendung, dass gegen die Ziele der Gemeindestrukturreform, wie die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Gemeinden, die effizientere Nutzung der Infrastruktur sowie der Flächen für Siedlungs- und Wirtschaftszwecke aber auch eine Reaktion auf neue demographische Gegebenheiten, keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen.

Auch Hermann Schützenhöfer freute sich über die Entscheidungen: »Mein ganz besonderer Dank gilt jenen 306 Gemeinden, die freiwillig in den Reformprozess eingestiegen sind«, wies Schützenhöfer auf die überwiegende Zustimmung zu den Gemeindefusionen hin. Politisch bedeutet das Erkenntnis, dass die Bundesländer in Zukunft bei ihren Gemeindestrukturen weitgehend freie Hand haben, solange die Reformen entsprechend vorbereitet und – wie im steirischen Fall – die Betroffenen entsprechend eingebunden sind. Die Verfassung garantiert den Gemeinden kein Recht auf eine ungestörte Existenz und dem Landesgesetzgeber kommt ein weitgehender rechtspolitischer Gestaltungsspielraum bei seiner Aufgabe zu, das Land in Gemeinden zu gliedern, so der VfGH.

Aus heutiger Sicht wären auf Basis dieses Erkenntnisses daher noch viel weiter gehende Reformen möglich gewesen. Dennoch kann davon ausgegangen werden, dass es in den nächsten Jahren seitens des Landes keine weiteren Versuche ohne Zustimmung der Bürgermeister geben wird, in die jetzt neu geschaffenen Gemeindestrukturen einzugreifen. -jot-

::: Homepage des Verfassungsgerichtshofes
::: Presseinformation des VfGH zur Gemeindereform
::: Erkenntnis des VfGH (Beispielhaft a. d. Gemeinde Waldbach)

Foto: VfGH/Achim Bieniek

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