Für eine allgemeine Wahlpflicht
Redaktion | 4. Oktober 2017 | Keine Kommentare
Kategorie: Essay, Fazit 136
Ein Essay von Michael Kaeding. Unser Wahlrecht ist ein hart erkämpftes Gut, dessen Wert manchmal unterschätzt wird. Michael Kaeding argumentiert
in diesem Text für eine allgemeine Wahlpflicht.
::: Hier können Sie den Text online im Printlayout lesen: LINK
Dr. Michael Kaeding, geboren 1977 in Wuppertal, ist Politikwissenschafter und Publizist. Er ist Jean Monnet Professor für Europäische Integration und Europapolitik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Duisburg-Essen, Visiting Fellow am European Institute of Public Administration (EIPA) in Maastricht, Gastprofessor am Europakolleg in Brügge sowie Vorsitzender der Trans European Policy Studies Association (TEPSA) in Brüssel. michael-kaeding.eu.
***
Beata Szydło gewann die polnischen Parlamentswahlen im Oktober 2015 mit knapp sechs Millionen Stimmen von insgesamt rund 31 Millionen Wahlberechtigten (19 Prozent). Die niedrige Wahlbeteiligung von etwas über 51 Prozent ermöglichte ihr eine absolute Mehrheit im Sejm. Beim ungarischen Nachbarn gewann Viktor Orbáns Parteibündnis aus Fidesz und KDNP im April 2014 eine Zweidrittelmehrheit, die für Verfassungsänderungen notwendig ist. Aufgrund der relativ niedrigen Wahlbeteiligung von 62 Prozent reichten zwei Millionen Stimmen von insgesamt acht Millionen Wahlberechtigten (27 Prozent). Donald Trump wurde im November 2016 von 27 Prozent der US-Wahlbevölkerung zum Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika gewählt. Im Vereinigten Königreich wählten 37 Prozent aller Wahlberechtigen für den Brexit. Und auch bei der Präsidentschaftswahl in der Türkei im August 2014 erreichte Recep Tayyip Erdoğan bereits im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen (37 Prozent aller registrierten Wähler). Gemessen an allen Wahlberechtigten liegt der Wahlsieger durch die niedrige Wahlbeteiligung somit immer deutlich unter einer absoluten Mehrheit.
Auch Deutschland bildet hier keine Ausnahme
In der Bundesrepublik ist in den zurückliegenden Jahrzehnten der zweitgrößte Rückgang bei der Wahlbeteiligung zu verzeichnen (hinter Portugal, aber vor Frankreich). [1] Bei der Bundestagswahl 2009 erreichte die Wahlbeteiligung mit 70,8 Prozent einen historischen Tiefstand. 2013 betrug sie 71,5 Prozent. Wahlsieger war die Union, die mit einem Zweitstimmenanteil von allen Wahlberechtigten auf 29 Prozent kam. Damit verpasste sie die absolute Mehrheit im Bundestag um nur fünf Sitze. Vergessen wird aber in dem Zusammenhang häufig, dass bei der Bundestagswahl 2013 eine fiktive »Partei der Nichtwähler« mit 29 Prozent genauso stark wurde wie der Wahlsieger CDU/CSU.
Aber warum gehen so viele Menschen nicht wählen?
Hierzu ist zunächst festzuhalten: Nichtwähler sind keine homogene Gruppe. »Nichtwähler sind keine ‚Partei‘, sondern ein Sammelbecken mit von Wahl zu Wahl anderen Zusammensetzungen«, stellte der Politikwissenschaftler Michael Eilfort bereits 1994 fest. [2]
Und der Anteil derjenigen, die nicht mehr wählen gehen, weil sie der Meinung sind »politics is not for us«, [3] steigt seit Jahren, auch in Deutschland. [4] Die Anzahl dieser notorischen Nichtwähler, also derjenigen, die nie beziehungsweise so gut wie nie wählen, macht schon heute 30 Prozent der Nichtwähler aus – mit steigender Tendenz. [5]
Soziale Spaltung
Nichtwähler sind immer weniger ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung. Das frappierendste Merkmal der Wahlenthaltung in Deutschland ist eine immer größere soziale Schieflage der Wahlbeteiligung [6]: Je höher der Anteil der Menschen ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss, desto niedriger ist die Wahlbeteiligung. Je höher dagegen der Anteil der Menschen mit (Fach-)Abitur ist, desto höher fällt auch die Wahlbeteiligung aus. Je höher der Anteil an Haushalten mit hohem sozioökonomischen Status in einem Stadtbezirk, umso höher ist die Wahlbeteiligung. Je mehr Haushalte in einem Stadtbezirk von Arbeitslosigkeit betroffen sind, desto geringer ist die Wahlbeteiligung. Dies sind nur einige der stärksten Indikatoren. Die Schieflage lässt sich anhand zahlreicher weiterer Attribute beschreiben. Zwar hat die Politikwissenschaft aus dieser Fülle noch kein Kernmodell der Erklärung von Wahlbeteiligung gebildet, es herrscht jedoch weitgehend Einigkeit darüber, dass die ungleiche Partizipation verschiedener sozialer Gruppen ein »unresolved dilemma« moderner Demokratien ist. [7]
Das Dilemma bleibt auch bei insgesamt wachsender Wahlbeteiligung bestehen: »Mit 65,2 Prozent und einem Anstieg in Höhe von 5,6 Prozent aller Wahlberechtigen hat die Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl 2017 den höchsten Wert bei einer NRW-Landtagswahl seit mehr als zwei Jahrzehnten erreicht. Dennoch hat sich die soziale Spaltung der Wahlbeteiligung nicht verringert. Im Gegenteil: Die soziale Spaltung zwischen Wählern und Nichtwählern hat sich sogar noch einmal leicht verschärft.« [8] Die soziale Spaltung der Wahlbeteiligung wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter vergrößern. [9] Denn neben sozial Benachteiligten sind vor allem junge Menschen eine weitere »Problemgruppe« mit außerordentlich geringen Beteiligungsraten. Hierbei treffen häufig beide Faktoren aufeinander: Viele Nichtwähler sind sozial benachteiligt und jung.
Im Vereinigten Königreich beispielsweise ist das Nichtwählen in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen mittlerweile häufiger als das Wählen. [10] Es ist zudem zu erkennen, dass sich desinteressierte und unpolitische junge Menschen häufig in Umfeldern bewegen, die durch Menschen mit ähnlichen Einstellungen geprägt sind. Ob jemand sein Wahlrecht verschenkt, scheint hier nicht mehr von Bedeutung zu sein. Die soziale Norm, wählen zu gehen, geht an diesen Gruppen schlichtweg vorbei, da innerhalb dieser Gruppen bei Nichtwahl keinerlei soziale Sanktionen zu befürchten sind. Dieser Effekt lässt im weiteren Verlauf ihres Lebens nicht nach, das heißt, dass die gesamte Kohorte dieser sozialen Gruppen auf ein deutlich niedrigeres Wahlbeteiligungsniveau abgesenkt wird und eine Abwärtsspirale beginnt. [11]
Wahlenthaltung ist also immer seltener ein konjunktureller politischer Akt der Unzufriedenheit. Wir wissen, dass ein sehr großer Teil der Nichtwählerinnen und Nichtwähler jung ist und in prekären Lebensverhältnissen lebt, in Gegenden oder Bezirken wohnt, in denen Politik faktisch keine Rolle mehr spielt, und sich zudem vom politischen Prozess ausgeschlossen fühlt.
Zusammenhang von sozialer und politischer Gleichheit
Wählen muss gelernt sein: Zur Wahl zu gehen, ist abhängig von der Sozialisation durch Familie und Umfeld. Wenn Eltern nicht wählen gehen oder ihre Kinder nie zum Wahllokal mitnehmen, macht dies auch eine spätere Wahlbeteiligung der Kinder unwahrscheinlicher. Wird man von Freunden seltsam angeschaut oder belächelt, wenn man sie zur Wahl befragt, wird Wählen auch für einen selbst zunehmend »uncool«. Sofern es vor allem in jungen Jahren nicht gelingt, auf Menschen mit anderen Lebensverläufen zu treffen, wird ein Abgleiten in politische Apathie und Exklusion immer wahrscheinlicher. Der Wahlteilnahme der politisch Abgehängten steht somit de facto eine immense Zugangsbeschränkung entgegen. Mit Fortschreiten dieses Prozesses ist der Grund für die Nichtwahl folglich also immer mehr ein »Nicht-Können« als ein »Nicht-Wollen«. [12] Die soziale Schieflage bei der Wahlbeteiligung untergräbt somit letztendlich das Ideal der politischen Gleichheit. [13] Dabei lassen sich dem Politologen Sidney Verba zufolge drei Arten politischer Gleichheit unterscheiden: Neben den Elementen des equal right, also des rechtlich gleichen Zugangs und der equal voice, des gleichen Stimmgewichts jeder Person, führt Verba außerdem die equal capacity und die opportunity to participate an. [14] Damit bezieht er die Ressourcen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Bürgerinnen und Bürger sowie den gleichen Zugang zu Information mit in das Gleichheitsideal ein. Sie müssen idealerweise gemeinsam erfüllt werden, um demokratische Legitimität zu gewährleisten.
Während die Höhe der Wahlbeteiligung für die ersten beiden Dimensionen nur eine untergeordnete Rolle spielt, ist sie für die dritte Dimension von essenzieller Bedeutung. Die dritte Dimension der Gleichheit kann allerdings nur erreicht werden, wenn alle sozioökonomischen Gruppen eine gleich hohe Wahlbeteiligung aufweisen. Politische Gleichheit ist somit eng mit sozialer Gleichheit verknüpft. [15]
Es gibt Anzeichen, dass sich durch die zunehmende soziale Spaltung der niedrigen Wahlbeteiligung das politische Angebot und wahrscheinlich auch die politische Nachfrage zuungunsten der jungen und sozial Schwächeren verändert. Das sogenannte Robin-Hood-Paradoxon [16] spiegelt sich in der empirischen Realität wider: Umverteilung von den Reichen an die Armen ist dort am unwahrscheinlichsten, wo sie am meisten benötigt würde. Doch warum ist das so?
Bei steigender sozialer Ungleichheit sollte sich in der Bevölkerung eigentlich eine Mehrheit für mehr soziale Umverteilung finden lassen. Doch da sich sozial Benachteiligte überproportional häufig der Wahl enthalten, verschiebt sich die »Mitte der politischen Gesellschaft« auf der Einkommensskala nach oben: Die »Mitte der Wähler« ist seit Jahren nicht mehr identisch mit der »Mitte der Gesamtbevölkerung«. Mit Vorschlägen für eine stärkere Umverteilung sind immer seltener Mehrheiten zu gewinnen. Dies gilt auch für andere Merkmale, die mit Nichtwählern verbunden werden, entsprechend sind die Wahlkampfbemühungen der meisten Parteien gewichtet: Sozial Benachteiligte werden im Wahlkampf seltener kontaktiert als Wohlhabendere, Jungwähler seltener als alte und Minderheiten seltener als die Mehrheitsbevölkerung. [17]
Das Recht zur Pflicht machen
Eine Wahlteilnahmepflicht macht den Gang in das Wahllokal zur Pflicht, nicht aber die Abgabe einer gültigen Stimme. Studien aus vielen Ländern der Welt haben gezeigt, dass eine Wahlteilnahmepflicht in der Lage ist, die soziale Spaltung der Wahlbeteiligung zu nivellieren, solange der Wahlzettel Wahlmöglichkeiten aufzeigt, vor allem auch zur Enthaltung. Eine »gewählte Enthaltung« lässt sich zudem viel ehrlicher interpretieren als eine Nichtwahl im heutigen System.
Eine Wahlteilnahmepflicht verhindert den ungleich größeren Einfluss der besser gestellten Schichten; sie verhindert, dass immer nur bestimmte soziale Schichten über die Zukunft eines Landes entscheiden. Wir sehen dieser Tage, dass Demokratie einer alltäglichen Verteidigung bedarf. Es ist daher sinnvoll, sich ernsthaft mit einer Wahlteilnahmepflicht auseinanderzusetzen.
Eine Wahlteilnahmepflicht hält die politischen Eliten an, Wählerstimmen aus allen sozialen Schichten zu gewinnen. Die wachsende Gruppe junger, abgehängter, notorischer Nichtwähler und Nichtwählerinnen würde in das politische System Deutschlands reintegriert. Die Repräsentationskraft der Gewählten würde deutlich gestärkt. Derzeit ist es für Parteien nur rational, die eigenen Wahlkämpfe besonders auf jene Stadtviertel auszurichten, in denen die eigene Partei zuletzt hohe Werte erzielen konnte und die eine hohe Wahlbeteiligung aufweisen, da dort automatisch mehr Stimmen zu holen sind. [18]
Eine Wahlteilnahmepflicht führt auch zu höheren Wahlbeteiligungsraten, wie etwa die Beispiele Belgien und Luxemburg zeigen: In Belgien liegt die Wahlbeteiligung in 19 Wahlen seit 1946 bei durchschnittlich 92,7 Prozent, in Luxemburg durchschnittlich bei 93,7 Prozent. [19] Der vote obligatoire sorgt unabhängig von der Wahlebene für hohe Werte – bei sogenannten Nebenwahlen sind die Effekte sogar noch erheblich größer. Der Vergleich der Wahlbeteiligungsraten bei der Europawahl 2014 zwischen Belgien mit 89,6 Prozent und Luxemburg mit 85,6 Prozent gegenüber dem gesamteuropäischen Durchschnitt von 42,6 Prozent liefert ein deutliches Argument für die Effektivität einer Wahlteilnahmepflicht.
Eine Wahlteilnahmepflicht führt zudem nicht zu einer Überrepräsentation von Proteststimmen für radikale Strömungen. Im Gegenteil: Zwischen der Veränderung der Wahlbeteiligung und dem Erfolg (rechts-)populistischer Parteien gibt es keinen eindeutigen Zusammenhang. Populistische Parteien können sowohl im Klima von Demobilisierung als auch im Klima von Mobilisierung Erfolge einfahren. [20] Das Prinzip, dass man Nichtwählerinnen und Nichtwähler akzeptieren muss, nur um obstruktive Protestwahlen zu verhindern, gilt also nicht. Eine Wahlteilnahmepflicht ist daher keineswegs undemokratisch, sondern aus demokratischer Sicht vielmehr als äußerst geringer Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zugunsten eines hohen politischen und gesellschaftlichen Nutzens zu begrüßen. Beispielsweise lassen sich in Ländern mit Wahlteilnahmepflicht die Bürger bereits durch Strafen in Höhe von »Knöllchen« zur Wahlteilnahme umfassend mobilisieren. Der Schaden für die Freiheit, den eine soziale Schieflage bei der Wahlbeteiligung anrichtet, ist, wie oben beschrieben, ungleich höher.
Kein Allheilmittel
Allerdings zeigen Studien zum Verhältnis von Wahlteilnahmepflicht und politischem Interesse auch, dass eine Teilnahmepflicht kein Allheilmittel für alle möglichen Probleme des politischen Systems ist. So weisen Bürgerinnen und Bürger von Ländern mit Wahlteilnahmepflicht kein nachweisbar höheres – aber auch kein niedrigeres – politisches Interesse als Bürgerinnen und Bürger in freiwilligen Wahlsystemen auf. [21] Auch das politische Wissen erweist sich nicht als höher oder niedriger als in freiwilligen Wahlsystemen. Zu den gleichen Ergebnissen kommen auch nahezu alle Studien, die das Verhältnis zwischen Wahlbeteiligung und politischem Engagement untersuchen. [22] Dieser Effekt ist bei Jungwählern identisch. Junge Wählerinnen und Wähler sind auch in Staaten mit Wahlteilnahmepflicht wie zum Beispiel Australien genauso viel oder so wenig politisch interessiert wie in freiwilligen Wahlsystemen. [23] Ohne die Teilnahmepflicht läge das politische Interesse in diesen Gruppen auf demselben Niveau wie in freiwilligen Systemen. [24]
Die Wahlteilnahmepflicht stellt somit keine ausreichende Motivation dar, mehr über Politik zu lernen beziehungsweise sich für Politik zu engagieren. [25] Will man neben einer erhöhten Wahlteilnahme auch das politische Interesse und Wissen junger, sozial schwächerer Bürgerinnen und Bürger steigern, muss eine Wahlteilnahmepflicht daher immer von Programmen der politischen Bildung begleitet werden. Kurz gesagt: Die Wahlteilnahmepflicht ist kein Allheilmittel, aber sie ist der effektivste und einzig Erfolg versprechende Weg im Kampf gegen eines der größten Übel im demokratischen System: die soziale Spaltung bei der Wahlbeteiligung. Nur eine Wahlteilnahmepflicht steigert die Wahlbeteiligung auf allen Ebenen, etabliert den Wahlgang als soziale Norm, führt zu Wählerstimmen aus allen sozialen Schichten und nivelliert somit die soziale Spaltung.
*
Fußnoten
[1] Vgl. Manfred Güllner, Nichtwähler in Deutschland. Rückgang der Wahlbeteiligung seit 1983 in ausgewählten Ländern, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin 2013.
[2]Michael Eilfort, Die Nichtwähler. Wahlenthaltung als Form des Wahlverhaltens, Paderborn 1994, S. 297.
[3] Chris Ballinger, Democracy and Voting, London 2006, S. 7.
[4] Vgl. Parteien und Parteiensystem auf dem Prüfstand. Eine empirische Analyse der Wählersicht in Bayern, Hanns-Seidel-Stiftung, München 2016; Populäre Wahlen – NRW. Mobilisierung und Gegenmobilisierung der sozialen Mileus bei der Landtagswahl Nordrhein-Westfalen 2017, Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 2017.
[5] Vgl. Güllner (Anm. 1); Armin Schäfer, Der Verlust politischer Gleichheit, Frankfurt/M. 2015; Maximilian Blaeser et al., Wahl und Nichtwahl. Politikeinstellungen und Politik-Hoffnungen in Göttinger Stadtvierteln, Friedrich-Ebert-Stiftung, Empirische Sozialforschung 5/2016.
[6] Vgl. Michael Kaeding/Morten Pieper/Stefan Haußner, Die soziale Schieflage der Wahlbeteiligung, 13.7.2015, http://regierungsforschung.de«.
[7] Arend Lijphart, Unequal Participation: Democracy’s Unresolved Dilemma, in: American Political Science Review 1/1997, S. 1–14.
[8] Populäre Wahlen (Anm. 4), S. 10.
[9] Vgl. Kaeding/Pieper/Haußner (Anm. 6).
[10] Vgl. Ballinger (Anm. 3), S. 14.
[11] Vgl. Thomas Petersen et al., Gespaltene Demokratie. Politische Partizipation und Demokratiezufriedenheit vor der Bundestagswahl 2013, Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 2013.
[12] Vgl. Thorsten Faas, Arbeitslosigkeit und Wählerverhalten. Direkte und indirekte Wirkungen auf Wahlbeteiligung und Parteipräferenzen in Ost- und Westdeutschland, Baden-Baden 2010, S. 474.
[13] Vgl. Schäfer (Anm. 1); ders./Robert Vehrkamp/Jérémie Felix Gagné, Prekäre Wahlen: Milieus und soziale Selektivität der Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2013, Bertelsmann-Stiftung, Gütersloh 2013; Michael Kaeding/Stefan Haußner/Morten Pieper, Die soziale Schieflage als zentrales Merkmal der sinkenden Wahlbeteiligung, in: dies. (Hrsg.), Nichtwähler in Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen, Wiesbaden 2016, S. 17–30; Stefan Haußner/Michael Kaeding/Joel Wächter, Politische Gleichheit nicht ohne soziale Gleichheit. Die soziale Schieflage niedriger Wahlbeteiligung in Großstädten Nordrhein-Westfalens, in: Journal für Politische Bildung 1/2017, S. 24–30.
[14] Vgl. Sidney Verba, Would the Dream of Political Equality Turn out to Be a Nightmare?, in: Perspectives on Politics 4/2003, S. 663–679.
[15] Vgl. Mikael Persson/Maria Solevid/Richard Öhrvall, Voter Turnout and Political Equality: Testing the Law of Dispersion in a Swedish Natural Experiment, in: Politics 3/2013, S. 172–184.
[16] Peter Lindert, Growing Public, Cambridge 2004, S. 15.
[17] Vgl. Joseph Gershtenson, Mobilization Strategies of the Democrats and Republicans, 1956–2000, in: Political Research Quarterly 3/2003, S. 293–308; Georg Lutz/Michael Marsh, Introduction: Consequences of Low Turnout, in: Electoral Studies 3/2007, S. 539–547; Peter Wielhouwer, Releasing the Fetters: Parties and the Mobilization of the African-American Electorate, in: The Journal of Politics 1/2000, S. 206–222.
[18] Vgl. Sigrid Roßteutscher/Armin Schäfer, Asymmetrische Mobilisierung: Wahlkampf und ungleiche Wahlbeteiligung, in: Politische Vierteljahresschrift 3/2016, S. 455–483.
[19] Vgl. Scott Bennett, Compulsory Voting in Australian National Elections, Canberra 2005, S. 13.
[20] Vgl. David Stockemer, The Success of Radical Right-Wing Parties in Western European Regions – New Challenging Findings, in: Journal of Contemporary European Studies 1/2017, S. 41–56.
[21] Vgl. Sarah Birch, Full Participation. A Comparative Study of Compulsory Voting, Tokio u.a. 2009; Ballinger (Anm. 3).
[22] Vgl. United Kingdom Electoral Commission, Compulsory Voting Around the World, London 2006, S. 6, S. 33f.
[23] Vgl. Ballinger (Anm. 3), S. 14.
[24] Vgl. Murray Print/Larry Saha/Kathy Edwards, Youth Electoral Study, Sidney 2004, S. 9.
[25] Vgl. Henry Milner et al., Does Compulsory Voting Lead to More Informed and Egaged Citizens? An Experimental Test, in: Canadian Journal of Political Science 3/2008, S. 655–672.
*
Vorliegender Text erschien erstmals am 13. September 2017 in der Zeitschrift »Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Ausgabe 38-39/2017. APuZ wird von der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn herausgegeben. bpb.de
Essay, Fazit 136 (Oktober 2017), Foto: Karsten Ziegengeist
Kommentare
Antworten