Abtreibungen bis zum neunten Monat zu erlauben, ist eine kranke Vision
Christian Klepej | 20. Dezember 2018 | Keine Kommentare
Kategorie: Editorial, Fazit 149
Seit dem Jahr 1975 gilt in Österreich die Fristenlösung, die im Rahmen der Familien- und Strafrechtsreform unter dem damaligen Justizminister Christian Broda, einen Schwangerschaftsabbruch bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei stellte. In Österreich werden jährlich zwischen 20.000 und 40.000 Kinder abgetrieben, genaue Zahlen liegen nicht vor.
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Auch europaweit gibt es wenig verlässliches Zahlenmaterial, Spitzenreiter sollen Frankreich und das Vereinigte Königreich (jeweils rund 200.000 Abtreibungen) sein. In mehr als der Hälfte der EU-Staaten ist die Abtreibungsrate im leichten Sinken begriffen, in den osteuropäischen Ländern sogar noch stärker. Weltweit wird geschätzt, dass jede fünfte Schwangerschaft abgebrochen wird, was jährlich 44 Millionen (!) abgetriebenen Kindern entspricht. Davon soll die Hälfte illegal und unter oft gefährlichen Bedingungen, also vor allem in Entwicklungsländern stattfinden.
Für mich ist das Thema Abtreibung kein einfaches und das kurze Recherchieren mit der damit einhergehenden Vergegenwärtigung dieser immens großen Zahlen an getöteten Kindern, macht es nicht einfacher. Ich konnte und kann aber mit der österreichischen »Lösung«, und Fristenlösungen sind ja (in leichten Variationen) in der ganzen westlichen Welt üblich, leben. Grundsätzlich bin ich selbstverständlich gegen die Tötung jedes empfangenen Kindes im Mutterleib. Und ich verweigere mich auch der Ansicht, es handle sich um »ein Recht der Frau auf ihren eigenen Körper«. Nein, niemand – auch »die Frauen« nicht – kann ein »Recht« dazu haben, einen Menschen zu töten. Nur ist es etwas komplizierter und mehrdimensionaler. In letzter Konsequenz gestehe ich nämlich genauso selbstverständlich jedem Menschen zu, diese wohl schwerste Entscheidung seines Lebens selbst zu treffen. Und da nur Frauen Kinder empfangen können, ist es nur ihrem Gewissen überlassen, einen solchen folgenreichen Schritt zu setzen. Dabei muss aber jede Anstrengung unternommen werden, werdende Mütter nicht alleine zu lassen. Die (großteils verpflichteten) Beratungen sollen der Frau helfen. Und ich möchte nicht verbergen, dass es mir sehr recht ist, wenn eine solche Beratung die Geburt des Kindes als positives Ziel darstellt. Sollte sich die Frau dann gegen das Kind entscheiden, sollte sie abtreiben, dann ist das eine ausnehmend traurige Sache, es ist aber ihre höchstpersönliche Entscheidung, die es zu respektieren gilt. Dass es klarerweise für viele Frauen nach einer Abtreibung zu schweren Depressionen oder anderen fürchterlichen Folgen führen kann, ist im Übrigen für mich Teil der traurigen Sache, weil ganz natürlich. Auch da gilt es, betroffenen Frauen zu helfen.
Ein wesentlicher Kern der Fristenlösung besteht in der Tatsache, dass dabei Abtreibungen weiterhin nicht legal sind, sondern eben nur »strafbefreit«. Dies halte ich für einen wichtigen und wesentlichen Symbolismus, der einem Fundamentalsatz unser aller Vergesellschaftlichung, eben dem Tötungsverbot, gerecht zu werden versucht.
Nun läuft seit Monaten in der Bundesrepublik eine Diskussion um die Aufhebung des »Werbeverbots« für Schwangerschaftsabbrüche, was im Grunde auf eine »Legalisierung« von Abtreibungen hinauslaufen soll. Die Argumente gehen dahin, dass durch dieses Werbeverbot Abtreibungen noch immer »stigmatisiert« seien (wäre für mich kein Problem!) und Beratungen durch professionelle Anbieter erschwert oder sogar verunmöglicht wären (das sollte man auch ohne Legalisierung verbessern können). Im Zuge dieser Diskussionen, und darum muss ich mich hier mit diesem Thema befassen, hat nun die Jugendorganisation der SPD Beschlüsse gefasst, die Abtreibungen bis zum neunten Monat einer Schwangerschaft legalisieren wollen. Ja welch Geist zieht sich da durch die Jusos? Wie weit sind wir in unserer Gesellschaft gekommen, dass – ein Fötus ist ab der 22. Woche außerhalb des Mutterleibs lebensfähig – die Jugendabteilung einer Partei einen solch menschenverachtenden Grundsatzbeschluss fasst?
Selbstverständlich ist jede Frau mit ihrer Entscheidung nicht alleine zu lassen, selbstverständlich kann und soll man immer danach trachten, Umfeldbedingungen besser zu gestalten. Aber eine Ausweitung der Fristenlösung bis zum Ende der Schwangerschaft ist die kranke Idee einer saturierten und innerlich verwahrlosten Gesellschaft. Lassen wir das nicht zu!
Editorial, Fazit 149 (Jänner 2019)
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