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Tandl macht Schluss (Fazit 161)

| 26. März 2020 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 161, Schlusspunkt

Corona-Kurzarbeit als Mittel der Wahl. In den letzten Tagen haben zigtausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Jobs verloren. Dabei handelt es sich jedoch zum Großteil um saisonbedingte Kündigungen wegen der um einige Wochen verkürzten Wintersaison. Und bei den Branchen in diesem Bereich ist es seit jeher üblich, dass sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Saisonende einvernehmlich trennen und gleichzeitig ein neues Beschäftigungsverhältnis für die kommende Saison vereinbaren. »Einvernehmliche Auflösung mit Wiedereinstellungsgarantie« nennt man das. Für die Arbeitnehmer hat das den Vorteil, dass sie keine Ansprüche, wie bei einer Selbstkündigung, verlieren.

Unter den vielen Tausend Corona-Arbeitslosen, die sich in den letzten Tagen beim AMS gemeldet haben, waren jedoch nicht nur Menschen aus Tourismusberufen oder aus Urlaubsregionen, die jedes Mal zu Saisonende »die Gehsteige hochklappen«. Viele arbeitslos Gewordene kommen aus Betrieben, die im Zuge des »Corona-Shutdowns« vorübergehend geschlossen wurden. Oft handelt es sich um dieselben Unternehmen, die noch vor 14 Tagen über den allgemeinen Fachkräftemangel gejammert haben. Natürlich wurden auch sie völlig unerwartet vom »Shutdown« getroffen. Dennoch hätte es bessere Möglichkeiten gegeben, als die Arbeitnehmer zu entlassen.

Mit Kurzarbeit ist es Österreich schon bei früheren Rezessionen gut gelungen, nicht nur die Jobs, sondern auch die Betriebe am Leben zu erhalten. Das bewährte Instrument war früher jedoch auf die Industrie bzw. betriebsratspflichtige Unternehmen beschränkt. Aber diesmal wurde mit der Corona-Kurzarbeit ein Instrument geschaffen, bei dem auch kleine Unternehmen mitmachen können.

Die Bundesregierung, die Sozialpartner und das AMS haben in kürzester Zeit ein Kurzarbeitspaket geschnürt, das sowohl den Unternehmen als auch den Dienstnehmern entgegenkommt. Wie in der Vergangenheit müssen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft auch diesmal in jedem einzelnen Fall, bei dem ein Unternehmen für seine Mitarbeiter Kurzarbeit beantragt, zustimmen. Und beide haben angekündigt, das innerhalb von 48 Stunden zu tun, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Früher konnten Anträge auf Kurzarbeit nur gestellt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über das Ausmaß der Kurzarbeit vorlag. Damit konnten Unternehmen ohne Betriebsrat keine Kurzarbeit beantragen. Nun können diese Kleinunternehmen Einzelvereinbarungen mit jedem betroffenen Arbeitnehmer abschließen, die die Betriebsvereinbarung ersetzen. Und wenn die Sozialpartner dem Antrag zustimmen, wird nicht nur der Großteil der verkürzten Arbeitszeit vom AMS abgegolten, sondern im ersten Monat auch die Dienstgeberbeiträge. Natürlich ist das für die Unternehmen meist immer noch teurer als eine einvernehmliche Auflösung mit Wiedereinstellungsgarantie. Doch nach dem Fachkräftemangel, der sich mit dem »Corona-Shutdown« erledigt hat, ist vor dem Fachkräftemangel, der die Unternehmen spätestens wieder plagen wird, wenn die Geschäfte und Dienstleister aufsperren und die Wirtschaft hochfährt.

Eigentlich sollte daher kein Betrieb gezwungen sein, schon jetzt die Mitarbeiter in großem Umfang vor die Tür zu setzen. Natürlich mag ein Teil der Kündigungen auf Verunsicherung und Panik zurückzuführen sein. Vor allem bei jenen Unternehmen, die ohne Hilfe die Löhne und Abgaben nicht mehr zahlen können.

Und es kann auch sein, dass einige Unternehmen nun tatsächlich versuchen, ihre altersbedingt besonders teuren Mitarbeiter loszuwerden. Arbeiterkammer und Gewerkschaften berichten jedenfalls davon, dass Mitarbeiter zur Selbstkündigung gedrängt werden.

Jedem Unternehmer, der so handelt, müsste eigentlich klar sein, dass er sich kaum etwas im Vergleich zu einer Kurzarbeitsvereinbarung mit seinen Mitarbeitern erspart. Außerdem ist die Gefahr riesengroß, dass seine besten Arbeitnehmer schon wo anders unterschrieben haben, wenn er seinen Laden nach Ende des »Shutdowns« wieder neustarten will.

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Tandl macht Schluss! Fazit 161 (April 2020)

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