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Die Europäische Union erlebt erstmals eine wirkliche Zerreißprobe

| 30. November 2020 | Keine Kommentare
Kategorie: Editorial, Fazit 168

Die Europäische Union steht vor einer schweren Belastungsprobe. Die im Grunde politische Auseinandersetzung zwischen Polen und Ungarn auf der einen und den restlichen Mitgliedsstaaten auf der anderen Seite, drohen den EU-Haushalt für die nächsten sieben Jahre zu Fall zu bringen. Die beiden osteuropäischen Länder haben nämlich ein Veto gegen dieses im Großen und Ganzen geschnürte Finanzpaket ins Spiel gebracht.

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Ein Paket mit einem Gesamtvolumen von über 1,8 Billionen Euro – so umfangreich, weil darin geplante Corona-Hilfen von rund 750 Milliarden enthalten sind. Erstmals in der Geschichte enthält dieses Budget auch Schuldenaufnahmen direkt durch die EU. Ein Sachverhalt übrigens, den die »frugalen Vier«, darunter Österreich, so vehement wie erfolglos abgelehnt hatten.

Polen und Ungarn drohen mit diesem Veto, weil EU-Parlament, Kommission und das aktuelle EU-Vorsitzland Deutschland per Mehrheitsbeschluss entscheiden wollen, in Hinkunft Mitgliedsstaaten EU-Gelder streichen zu können, wenn diese »rechtsstaatliche Prinzipien« und »europäische Werte« verletzen würden. Die 25 restlichen Staaten – und mit ihnen das überwiegende Gros der »unabhängigen« und dabei so passend wie regierungskonform agierenden Medien – sehen in dieser Vetodrohung nun eine Erpressung der Union durch Warschau und Budapest. Dort sieht man das anders. Die ungarische Justizministerin Judith Varga etwa hat dieser Tage in der BBC festgehalten, Ungarn hätte 2004 mit seinem EU-Beitritt nicht »zu einem föderalistischen Europa, nicht zum Globalismus und ganz bestimmt nicht zu Vereinigten Staaten von Europa Ja gesagt«, sondern zu einem »sich gegenseitig unterstützenden und respektierenden Bündnis, das auf starken Nationalstaaten beruht«.

Mir erscheinen diese als Strafbestand einzuführenden Verletzungen rechtsstaatlicher Prinzipien sowie europäischer Werte ungeheuer diffus. Ja geradezu beispielgebend für eine linksideologisierte Unterminierung demokratischer Spielregeln. So wurde Ungarn bald nach Ausbruch der Corona-Pandemie hierorts (insbesondere vom ORF) heftig dafür kritisiert, per Regierungsverordnung und nicht mit parlamentarisch verabschiedeten Gesetzen regiert zu haben. Ein Umstand, der in Österreich seit dem ersten Lockdown die Regel ist. Danach hat Ungarn im Parlament (bei einer Zweidrittelmehrheit der Partei von Regierungschef Orban) eine Art Notgesetz – zeitlich befristet und mittlerweile wieder außer Kraft – beschlossen. Was ebenso heftig kritisiert und mit Vorwürfen der »Nicht-Rechtsstaatlichkeit« beantwortet wurde. Der deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen in einem Rekordtempo das »Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite« durchgepeitscht; bei zahlreichen Einwänden ob dessen Grundgesetzlichkeit durch diverse Juristen.

Aktuell wird die Regierung in Budapest dafür gescholten, dass sie den Begriff »Eltern« rechtsmäßig so definiert wissen will, dass solche aus »einer Mutter und einem Vater« bestehen, wobei »die Mutter eine Frau« und »der Vater ein Mann« ist. Eine Definition, mit der ich alter Mann im Übrigen gut leben kann. Im selbstverständlichen Bewusstsein, dass die Vielfalt des Menschen vielfältige und natürlich auch andere Konstellationen hervorbringt, die durch die Normierung eines »Standards«, in ihrer Würde wie in ihrer Existenz aber – für mich jedenfalls – nie und nimmer beeinträchtigt werden.

Sie sehen, es geht um politische Diskussionen, um ideologische Positionierungen, die unbedingt in all ihren Spielarten möglich und denkbar bleiben müssen, wenn wir Freiheit, Demokratie und Selbstbestimmung in unseren Ländern beibehalten wollen. Die durch linkslinkem Modernismus geprägten und inhaltsleeren Sprechblasen von »rechtsstaatlichen Prinzipien« (Bulgariens Forderung, in Nordmazedonien müsse ein »bulgarischer Dialekt« gesprochen werden, ist keine Verletzung solcher Prinzipien?) und »europäischen Werten« (Wer hat diese wann und wo definiert? Wann konnten wir Bürger Europas darüber abstimmen, wie hat der politische Entstehungsprozess dazu ausgesehen? Wo stehen sie niedergeschrieben?) drohen das große Projekt der Europäischen Union zu zerreißen.

Ich habe im Jahr 1994 für den Beitritt gestimmt. Erstmals seitdem habe ich Sorge, dass ich auch das Ende der EU miterleben muss. Hoffentlich unbegründet.

Editorial, Fazit 168 (Dezember 2020)

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