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Tandl macht Schluss (Fazit 177)

| 10. November 2021 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 177, Schlusspunkt

Verursacht Polen gerade den perfekten Sturm? Polen ist gerade drauf und dran, die europäische Rechtsordnung zu zertrümmern. Die vier europäischen Grundfreiheiten, die den Binnenmarkt ergeben – also die Dienstleistungsverkehrsfreiheit, die Kapitalverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit und die Warenverkehrsfreiheit – benötigen einen gemeinsamen Rechtsrahmen. Nur so sind einheitliche Standards gesichert. Und zwar nicht nur solche, die es jetzt schon gibt, sondern auch zukünftige. Das Ausscheren eines Mitglieds käme daher dem Austritt aus dem Binnenmarkt – und damit der EU – gleich. Selbst wenn Polen beteuert, unbedingt in der Union bleiben zu wollen, hat das polnische Höchstgerichtsurteil auf kurz oder lang den Polexit zur Folge. Denn die Einstimmigkeit im Rat ist nur mehr bei Beschlüssen zu sehr sensiblen Bereichen wie etwa der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik oder der Aufnahme neuer EU-Mitglieder notwendig.

Die meisten Beschlüsse zur Integration und Harmonisierung können mehrheitlich getroffen werden. Darin sind auch viele Bereiche umfasst, die die staatliche Souveränität auf die EU-Ebene verlagern. Das ist Teil des Vertrags von Lissabon, der von allen nationalen EU-Parlamenten ratifiziert wurde.

Die Europäische Union von heute ist daher selbstverständlich nicht mehr mit der Gemeinschaft, der etwa Österreich am 1. Jänner 1995 beigetreten ist, vergleichbar. Die Union ist seit ihrer Gründung ein bewegliches Gebilde, dessen Geschichte von Prozessen zur Vertiefung und Erweiterung gekennzeichnet ist.

Obwohl es immer wieder vorkommt, dass die EU-Institutionen bei einzelnen Staaten ein unterschiedliches Maß anlegen, kann ein polnisches Gericht niemals den Beschluss fassen, dass die eigene Verfassung über dem EU-Recht bzw. dessen aktueller Interpretation durch den EuGH steht. Denn die Zuständigkeit des EuGH bei Streitigkeiten zwischen der EU-Kommission und Mitgliedsstaaten wurde von den nationalen Parlamenten mit Verfassungsmehrheit schon beim EU-Beitritt beschlossen.

Seit dem Vertrag von Lissabon ist auch die EU-Grundrechtecharta Teil des Vertrages. Weil darin das Recht jeder Person auf ein Verfahren vor einem unabhängigen Gericht als Grundrecht aufgezählt ist, wird die Kommission automatisch zur Partei, wenn ein EU-Mitglied sein Justizsystem umbauen will. Zuletzt hat das Ungarn versucht und nun Polen. Vor wenigen Monaten hat der ungarische Premier seine in der EU-Kritik stehende Reform der Verwaltungsgerichte jedoch abgesagt. Ihm wurde bewusst, dass er keine Möglichkeit hat, bei der EU damit durchzukommen, wenn er die Verwaltungsrichter von seiner eigenen Regierung ernennen lässt.

Polens starker Mann, Jarosław Kaczyński, denkt jedoch gar nicht daran, die aus EU-Sicht vertragswidrige Justizreform zu stoppen. »Die Kompetenzen der EU haben ihre Grenzen«, sagte der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki vor wenigen Tagen vor dem EU-Parlament. Und er fügte hinzu: »Wir können nicht länger schweigen, wenn sie überschritten werden.« Das von Polen bekämpfte EuGH-Urteil stellt klar, was ohnehin alle wissen; dass nämlich EU-Recht auch über nationalem Verfassungsrecht steht. Daher wurde keine einzige Grenze überschritten.

Dabei fühlt sich nicht nur Polen womöglich sogar zu Recht von den EU-Institutionen bevormundet. Kürzlich wurde der ehemalige Kommissionschef Jean Claude Juncker von der Stadt Wien geehrt – wofür, wusste Juncker selbst nicht. Sein seltsames Amtsverständnis fasste er einmal in folgendem Satz zusammen: »Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, ob was passiert.«

Polens Premier hat in seiner Rede die Selbstgefälligkeit der EU-Politiker und EU-Beamten gegeißelt und ihnen einen massiven Vertrauensverlust attestiert. Morawiecki hatte in vielem, was er sagte, Recht – auch was seine Sorgen um die nationale Unabhängigkeit der Mitgliedsstaaten betrifft. Doch deren Regierungen und Parlamente haben der fortschreitenden Integration immer wieder zugestimmt. Daher fehlt dem Aufstand der Polen jegliche rechtliche Legitimation. Moralisch verwerflich ist er deshalb, weil er das Potenzial zum perfekten Sturm birgt, der ganz Europa gefährden kann.

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Tandl macht Schluss! Fazit 177 (November 2021)

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