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Kontrolle ist besser

| 14. November 2024 | Keine Kommentare
Kategorie: Fazit 207, Fazitgespräch

Foto: Jorj Konstantinov

Der steirische Landesrechnungshofdirektor Heinz Drobesch über Prüfkompetenzen, das Landesbudget, vorbildliche und weniger vorbildliche Gemeinden und darüber, wie man ein Prüfvolumen von 23 Milliarden Euro mit nur 30 Mitarbeitern bewältigt.

Das Gespräch führten Johannes Roth und Johannes Tandl.
Fotos von Jorj Konstantinov.

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Seit nunmehr acht Jahren prüft Heinz Drobesch im Auftrag des Landtags als Direktor des Landesrechnungshofs die großen finanziellen Fragen der Steiermark. Er und sein 30-köpfiges Team verhindern Korruption, verbessern Organisationsabläufe und Prozesse und sorgen dafür, dass es bei Landesprojekten keine Kostenexplosionen gibt und die Finanzgebarung nicht der Willkür Einzelner ausgeliefert ist.

Als vor 43 Jahren die Idee geboren wurde, die Finanzen des Landes unter die Kontrolle einer unabhängigen Behörde zu stellen, war das revolutionär. Bis dahin gab es nur den Bundesrechnungshof, der per Definitionem im föderalen System keinen wirklichen Zugriff auf die Finanzgebarung der Länder, der Gemeinden und der zugehörigen Unternehmensbeteiligungen hatte. Die Steiermark war das erste Bundesland, das einen Landesrechnungshof einführte. Die Bilanz seither ist beeindruckend.

Mehr als 800 Prüfberichte und über 100 Projektkontrollen hat das Kontrollorgan des Landtages mittlerweile veröffentlicht. Der Beitrag, den diese Institution zur Vertrauensbildung der öffentlichen Verwaltung und der Politik leistet, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Heinz Drobesch ist der nunmehr sechste Direktor des Landesrechnungshofes. Wir haben ihn gefragt, wie es ihm mit seiner Aufgabe geht.

***

Herr Direktor, die wesentliche Aufgabe des Landesrechnungshofes ist laut Verfassung die Gebarungskontrolle. Steht dabei die Rechtmäßigkeit der Mittelverwendung im Mittelpunkt oder geht es um Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit?
Also Rechtmäßigkeitsprüfungen sind typische Organisationsprüfungen. Grundsätzlich steht schon die Rechtmäßigkeit im Mittelpunkt. Aber ich würde sagen, zwei Drittel unseres Aufgabenbereiches sind, dass wir uns die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit ansehen. Das ist ganz wichtig. Es gibt aber auch Berichte, bei denen man danach Geld in die Hand nehmen muss, weil wir feststellen, dass Investitionen notwendig sind, um effizienter zu werden. Da geht es auch um Verfahrensschnelligkeit und Bürgerfreundlichkeit.

Der Bundesrechnungshof lässt meist kein gutes Haar an den von ihm zu prüfenden Körperschaften und Unternehmen. In den Berichten des Landesrechnungshofes gibt es immer eine Reihe von Umsetzungsempfehlungen, aber kaum diese klassischen Skandale, wie sie der Bundesrechnungshof aufdeckt, indem er seine Vorberichte gezielt irgendwohin durchsticht. Ist das eine Stilfrage oder kann man sagen, dass die Stellen, die von Ihnen überprüft werden, tatsächlich effizienter sind als die, die vom Bundesrechnungshof überprüft werden?
Ich habe mir bei meinem Amtsantritt das Credo gesetzt, auch zu sagen, was gut läuft. Es ist nie alles schlecht. Die Mängel werden auch bei uns immer hervorgehoben, aber wir schreiben auch Dinge in die Berichte, die in Ordnung sind. Ich würde jetzt nicht sagen, dass die anderen Rechnungshöfe das nicht machen, aber bei uns ist das eine grundsätzliche Kulturfrage. Was die bessere Effizienz der von uns geprüften Stellen angeht, muss ich leider etwas relativieren. Es gibt auch bei uns aufsehenerregende Berichte. Und es wurden auch schon Sonderlandtage zu unseren Berichten einberufen. Etwa bei jenem über den Vollzug der Mindestsicherung. Dieser Bericht hat bis zum Misstrauensantrag gegen die zuständige Landesrätin geführt.

Können Sie einen Unterschied in der Rechtmäßigkeit der Gebarung von Gemeinden und der Landesverwaltung feststellen?
Also, bei der Landesverwaltung erkennt man, dass diese inzwischen schon über 40 Jahre lang regelmäßig von uns geprüft wird, während Gemeinden erst seit 2015 geprüft werden. Daher steht die Landesverwaltung in der Organisationsfähigkeit grundsätzlich besser da: Es sind viel mehr Prozesse da, die die Notwendigkeiten einer ordnungsgemäßen Gebarung besser abdecken. Die Prozesse sind transparenter und so weiter. Es gibt also schon Unterschiede zwischen dem Land und den Gemeinden. In der Landesverwaltung ist eben einfach inzwischen das Bewusstsein da, dass sie überprüft werden können – also werden gewisse Fehler, die bei Gemeinden vorkommen, von vornherein nicht mehr gemacht.

Bei den Gemeinden scheint also noch nicht so richtig angekommen zu sein, dass sie nun auch vom Landesrechnungshof geprüft werden können …
Richtig, da sind selbst wir oft überrascht. Wir haben zum Beispiel eine Gemeinde geprüft, bei der wir über 80 Empfehlungen aussprechen mussten. Das war ein Negativrekord.

Welche Gemeinde war das?
Das war Niederwölz. Wir haben mittlerweile auch eine Folgeprüfung gemacht und da war noch relativ wenig aufgearbeitet.

Der Gemeindeaufsicht fallen solche Dinge nicht auf?
Doch, natürlich, aber die Gemeindeaufsicht hat nicht das gleiche Pouvoir, das wir haben. Sie hat weniger Möglichkeiten, zu prüfen. Zum Beispiel kann die Gemeindeaufsicht sich die Beteiligungen nicht genauer ansehen, wir aber schon. Wir haben eine eigene Gruppe, die sich diese Beteiligungen sowohl beim Land als auch bei den Gemeinden anschaut – also auch Stadtwerke und ausgegliederte Firmen von Gemeinden.

Dabei haben Sie nur 30 Mitarbeiter. Hier stellt sich uns schon die Frage, wie man mit einem so geringen Personalstand eine so große Aufgabe bewältigen kann. Wie kann man zusätzlich zu den Landesfinanzen auch noch Gemeindegebarungen prüfen, bei Gemeinden wie etwa Liezen, Gleisdorf oder die noch größeren, wie Leoben oder Kapfenberg?
Ab 10.000 Einwohner dürfen wir von Amts wegen nicht prüfen. Das dürfen wir nur, wenn wir einen Auftrag vom Landtag oder von der Landesregierung kriegen. Das ist aber noch nie vorgekommen. Ansonsten prüft der Bundesrechnungshof die großen Gemeinden. Es ist natürlich eine Riesenaufgabe – von den 286 Gemeinden in der Steiermark haben nur 13 über 10.000 Einwohner. Das wird natürlich dauern, bis wir die restlichen 273 prüftechnisch durchhaben.

Prüft der Landesrechnungshof ohne Anlass?
Wir prüfen nach Themen, nach Risiko – also zum Beispiel wenn der Verschuldungsgrad auffällig hoch ist. So haben wir uns etwa Lannach angeschaut. Die Gemeinde hat zwar keine hohe Verschuldung, aber auffällig hohe Ausgaben. Das wollten wir uns genauer ansehen. Und so wählen wir aus. Aber wir können natürlich nicht nur die Gemeinden prüfen, das Land selbst ist ja auch für ein großes Budgetvolumen zuständig. Insgesamt macht unser theoretisches Prüfvolumen über 22 Milliarden Euro aus. Davon sind vier Milliarden Budgetvolumen bei den Gemeinden. Der Rest, also 18 Milliarden, bezieht sich auf die Landesverwaltung und Landesbeteiligungen.

Würden Sie sagen, dass Sie den Gemeinden immer auf die Schliche kommen, wenn in deren Finanzgebarung etwas nicht stimmt? Hier gibt’s ja zig Möglichkeiten zur Manipulation …
Wir kennen natürlich die wichtigsten Bereiche, in denen etwas nicht stimmen könnte. So prüfen wir zum Beispiel das Mahnwesen, das Abgabenwesen von mehreren Gemeinden gleichzeitig und schauen uns genau an, ob da alles ordentlich eingehoben wird und ob sie darauf achten, dass das Geld reinkommt. Manchmal prüfen wir ganze Gemeinden von vorn bis hinten durch. Das haben wir am Anfang sehr oft gemacht, aber das ist auch ein Riesenaufwand. Daher setzen wir jetzt meistens Schwerpunkte. So sehen wir uns etwa die Pflegeheime an, die von Gemeinden geführt werden. Oder wir schauen uns den Vollzug im Bereich Wasserversorgung und Wasserentsorgung an.

Es gibt eine Benchmark für den Erfolg Ihrer Bemühungen, nämlich die Umsetzungsrate. Die beschreibt, wie viele der Empfehlungen, die sie nach einer Prüfung aussprechen, tatsächlich umgesetzt werden. Die Umsetzungsrate lag zuletzt bei 86 Prozent, im Jahr zuvor waren es nur 70 Prozent. Woher kommen diese Schwankungen?
Wir liegen eigentlich immer konstant über 85 Prozent Umsetzungsrate. Das vorletzte Jahr war ein Ausreißer. Da hatten wir zwei große Berichte, wo wenig Umsetzung feststellbar war. Wir erfahren ja von diesen Umsetzungen meistens, indem wir eine Folgeprüfung machen. Das machen wir aber nicht immer so. Es gibt Bundesländer wie Vorarlberg, die bei jeder Prüfung eine Folgeprüfung machen müssen. Wir müssen das nicht. Wer von uns geprüft wird, muss innerhalb von sechs Monaten an das Land berichten, was umgesetzt wurde. Das ist eine unserer Erkenntnisquellen. Und natürlich gibt es auch bei uns eigene Folgeprüfungen.

Die Gemeinden müssen das auch berichten?
Nein, die Gemeinden müssen das nicht berichten. Das ist eh ein Manko. Das hat man leider nicht geregelt, man hat auch nicht einmal geregelt, ob der Bericht im Gemeinderat behandelt werden muss. Also wenn wir den Bericht abliefern, dann wird er veröffentlicht und natürlich zugestellt, elektronisch, aber ob er im Gemeinderat behandelt wird oder nicht, ist nicht verpflichtend.

Eine weitere wesentliche Aufgabe des Landesrechnungshofes ist die Kontrolle des Landesbudgets. Dieses ist nicht zuletzt wegen der Krisen unter Druck geraten. Zudem sind offenbar die Konjunkturprognosen von Wifo und der Nationalbank völlig danebengelegen, was enorme Auswirkungen auf das Budget des Landes Steiermark hat. Wie ist das aus Sicht des Rechnungshofes zu bewerten?
Wir schauen uns auch die Budgetierung im Hinblick auf die Maastricht-Ziele, das Maastricht-Defizit und den Stabilitätspakt an. Das machen wir in unserer Stellungnahme zum Rechnungsabschluss, zwar rückblickend, aber wir beziehen diese Erkenntnisse auch auf das kommende Budget und blicken ein wenig in die Zukunft. Eines ist klar: Die Ertragslage bricht gerade massiv ein. Der Bund wird das Dreiprozent-Maastricht-Ziel nicht halten können. Auch bei den Ländern besteht Handlungsbedarf. Man muss sich vorstellen: 2015 hatte die Steiermark vier Milliarden Euro Schulden bei einem Budget von sechs Milliarden Euro. Jetzt hat das Land sechs Milliarden Euro Schulden bei einem Budget von acht Milliarden Euro. Das heißt, die Schulden sind um 50 Prozent gestiegen, während das Budget nur um 25 bis 30 Prozent gewachsen ist.

Vom einst anvisierten Nulldefizit ist man also weiter entfernt als je zuvor.
Richtig, vor der Coronakrise hatte das Land Steiermark ambitionierte Pläne, das Budget auf ein Nulldefizit zu bringen. Für 2020 waren lediglich 53 Millionen Euro als Maastricht-Defizit veranschlagt, und ich glaube, das hätte man auch erreicht. Leider musste man diesen Budgetpfad aufgrund der Coronakrise, des Ukraine-Kriegs und der daraus resultierenden Teuerungswelle verlassen, was zu großem Handlungsbedarf führte. In der kommenden Periode wird es daher dringend notwendig sein, das Budget zu sanieren. Das Land hat in den letzten Jahren ein Maastricht-Defizit von 500 bis 600 Millionen Euro pro Jahr angehäuft. Das kann auf Dauer nicht so weitergehen. Der Bund wird verlangen, dass der Stabilitätspakt wieder eingehalten wird, sonst drohen der Steiermark Strafzahlungen.

Apropos Bund: Wie bewerten Sie die aktuelle Steuerpolitik in Bezug auf ihre Haushaltsauswirkungen? Vor allem die Abschaffung der kalten Progression hat ja zu einem Einnahmenschwund geführt.
Naja, wir wissen, dass das neben den Pensionslasten der größte Budgetbelastungsfaktor ist. Ob man das länger durchhält, kann ich nicht sagen, aber namhafte Stimmen, wie der Chef des Fiskalrates, Christoph Badelt, fordern hier, dass man das überdenkt. Es ist auf Dauer sehr belastend für die Einnahmensituation des Bundes. Herr Badelt hat bei uns bei der Direktorenkonferenz in Vorarlberg – die Landesrechnungshofdirektoren treffen sich zweimal im Jahr und tauschen sich aus – einen Vortrag gehalten. Bei diesem Vortrag jedenfalls hat sich herauskristallisiert, dass hier viel Druck auf den Bund zukommt, vor allem im Pensionsbereich.

Auch das Land leidet darunter. Welche Prioritäten muss die Landesregierung Ihrer Meinung nach setzen, um das wieder einzufangen? Sie haben angedeutet, dass es ohne ausgabenseitige Überlegungen nicht gehen wird.
Normalerweise geht man bei einem Sanierungsprogramm so vor, dass man sagt, alle Ressorts müssen ihren Beitrag leisten. Das ist gescheit, aber eins ist auch klar: Die großen Brocken im Landesbudget werden mehr liefern müssen. Und die großen Brocken sind Soziales und Gesundheit. Das Kages-Budget macht 2,5 Milliarden aus – überhaupt machen Soziales und Gesundheit die Hälfte des gesamten Landesbudgets aus. Das Förderwesen beansprucht ungefähr eine Milliarde des Budgetvolumens. Und natürlich muss man das Personalbudget anschauen. Der Landesrechnungshof hat ja für beides eine Prüfzuständigkeit, für die 7.500 Landesmitarbeiter ebenso wie für die 18.000 Kages-Mitarbeiter.

Soll das Land Maßnahmen ergreifen, um die Kostendeckung zu steigern, etwa die Einnahmen bei der Kinderbetreuung oder auch bei Gesundheit und Pflege wieder ein bisschen zu steigern, sprich Pflegeregress, Kindergartenbeitrag?
Ich habe hier zwar eine klare Meinung, aber die trage ich nicht nach außen. Nur so viel: Wichtig ist, dass man immer eine soziale Treffsicherheit wahrt, dass man also nicht die Falschen trifft. Auch die Sachen, die jetzt im Bund gemacht wurden, würde ich durchaus hinterfragen.

Zum Beispiel?
Zum Beispiel, dass man den Klimabonus wahllos auszahlt. Warum soll ich in meiner Verdienstklasse den kriegen? Das Gießkannenprinzip ist hier nicht unbedingt sehr vorteilhaft für den Steuerzahler.

Was bedeutet ein etwaiger Sparkurs für die dringend nötigen Investitionen des Landes?
Naja, das ist eine politische Entscheidung. Investitionen zurückzustellen, das kann uns sehr schnell wieder einholen. Wir haben uns zum Beispiel den Straßenbau angeschaut. Bei der Straßenerhaltung haben wir eingemahnt, dass, wenn man zu lange nicht saniert, die Kosten überproportional steigen. Im Brückenbau genauso. Man hat schon viel getan, aber wenn man jetzt in diesem Bereich einen Investitionsstopp machen würde, dann wären nachher die Kosten höher, als wenn man gleich investiert.

Kommen wir noch einmal zurück zum Sparpotenzial, insbesondere der Personalstand ist ja – wie Sie bereits angesprochen haben – ein heikles Thema. In den letzten Jahrzehnten haben in allen Wirtschaftsbereichen die moderne Bürokommunikation und andere Formen des technischen Fortschritts zu gewaltigen Automatisierungseffekten geführt. Nur an der Landesverwaltung scheint das spurlos vorübergegangen zu sein.
Nein, der Personalstand ist schon gesunken: Wenn man sich die letzten 20 Jahre anschaut, um ungefähr 25 bis 30 Prozent. Aber man kann sich natürlich jetzt anschauen, ob man das noch besser machen kann. Personalmanagement ist so etwas wie ein Steckenpferd von mir. Ich halte an der WU Vorträge zu diesem Thema. Darum kenn ich mich da ziemlich gut aus. Auch aus dem Personalbericht des Landes geht klar hervor, dass die Zahl der Beamten kontinuierlich sinkt. Den Personaleinsatz muss man trotzdem immer hinterfragen und wir machen das auch bei jeder Prüfung. Wir sehen, dass vor allem die Zahl der teuren Beamten immer niedriger wird. Aktuell sind etwa 25 Prozent des Personals verbeamtet. Der Bund hat ja fast 50 Prozent Beamte, aber der hat eine andere Berufsstruktur, denn der Bund stellt ja auch die Staatsanwälte, Richter, die Polizisten etc. – In der hoheitlichen Verwaltung arbeiten natürlich mehr Beamte.

Gibt es eigentlich eine übergeordnete Stelle, die sich nur mit Personalmanagement befasst?
Es gibt eine Personalabteilung, die wiederum ein Referat Personalmanagement hat. Dieses Referat haben wir uns gerade angeschaut, der Bericht liegt jetzt gerade im Landtag. Da kritisieren wir, dass es kein vorgegebenes Verfahren gibt, bei dem objektiv festgestellt wird, ob mehr oder weniger Personalbedarf herrscht. Das wird man jetzt einrichten. Also wenn jemand beispielsweise beim Staatsbürgerschaftsreferat sagt, er hat so viele Anträge, dass er mehr Leute braucht, dann muss das in Zukunft objektiviert werden. Da spielen dann Effizienz, aber auch Bürgerfreundlichkeit und das Verfahrenstempo eine Rolle. Ich kann ja das Personal nicht so massiv runterfahren, dass man etwa beim Förderantrag für eine Photovoltaikanlage erst sieben, acht Monate, nachdem die Anlage fertig ist, sein Geld bekommt.

Apropos Verfahren: Sind Sie zufrieden mit den Kompetenzen des Rechnungshofes oder wären mehr Befugnisse sinnvoll?
Tatsächlich würde ich mir eine Verfassungsänderung wünschen. Und zwar dahingehend, dass alle Förderungen, die eine gewisse Höhe überschreiten, von uns überprüfbar sind. Bei großen Förderungen, die über Jahre hinweg einen großen Anteil des Budgets ausmachen, wäre es sinnvoll, die gesamte Institution zu prüfen. Wir wollen keine Einzelpersonen beleuchten, das ist nicht unser Interesse. Aber bei Vereinen oder GmbHs, die erhebliche Beiträge erhalten, sollten wir umfassende Einblicke erhalten. Das klingt plausibel, oder?

Ja, aber es wäre eine massive Erweiterung der Kompetenzen.
Bei der Gelegenheit möchte ich anmerken, dass ich ein Rederecht des Landesrechnungshofdirektors im Landtag für sinnvoll erachten würde. Vor allem dann, wenn die Interpretationen der Abgeordneten zu subjektiv werden. Im Nationalrat meldet sich die Bundesrechnungshofpräsidenten auch regelmäßig zu Wort, um manche Dinge klarzustellen; und bei uns im Landtag haben etwa die Bundesräte das Recht, sich zu Wort zu melden, nicht jedoch der Rechnungshofdirektor. Ich will nicht politisch im Landtag diskutieren, aber ich will fachliche Diskussionen unterstützen können. Dieses Rederecht gibt es in der einen oder anderen Form schon in manchen Bundesländern. In Oberösterreich hat man es dem Landesrechnungshofdirektor gegeben, in Kärnten gibt es so etwas ähnliches. Warum also nicht auch in der Steiermark?

Wenn Sie ein kurzes Resümee Ihrer bisherigen Arbeit ziehen: Worauf sind Sie besonders stolz?
Neben vielem Fachlichen ist es vor allem die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Medien. Die haben wir auf ein ganz neues Qualitätsniveau gehoben. Ich sehe Medien wirklich als Partner, denn die Berichterstattung erhöht den Umsetzungsdruck für unsere Empfehlungen – nicht zuletzt darum haben wir eine so hohe Umsetzungsquote. Bevor wir den Pressedienst in der Form, in der wir ihn heute haben, eingerichtet haben, wurde vieles einfach nicht berichtet – weil es von uns nicht beschrieben wurde.

Herr Drobesch, vielen Dank für das Gespräch.

*

Mag. Heinz Drobesch wurde 1964 in Bad Aussee geboren. Damals war ihm eine politische Karriere in Graz nicht in die Wiege gelegt worden. Seine gesamte Schulbildung erwarb er sich in der Obersteiermark. Volks- und Hauptschule in Bad Mitterndorf, Handelsschule in Bad Aussee, Handelsakademie in Liezen. Mit der Matura 1983 verließ er die Heimat in Richtung Wien, wo er Jus studierte (Sponsion 1991) und im Staatsdienst als Polizist reüssierte. Erst 2003 wechselte er als Beamter in den Dienst des Landes Steiermark, wo er zunächst als juristischer Mitarbeiter im SPÖ-Landtagsklub arbeitete, bis er schließlich 2007 zum Direktor des steiermärkischen Landtages ernannt wurde. Nach weiteren Karrierestationen als Büroleiter von Siegfried Schrittwieser oder als Leiter der Abteilung 3 (Verfassung und Inneres) wurde Heinz Drobesch Direktor des Landesrechnungshofes. Er lebt mit seiner Familie in Graz.

Fazitgespräch, Fazit 207 (November 2024), Fotos: Jorj Konstantinov

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